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Glasfieberbogen 150 cm

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Artikelnummer: 1600055
Artikelname: Glasfieberbogen 150 cm
Preis: 26,95 € inkl. 19% MwSt.
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Warengruppe:


Hinweis zu Glasfieberbogen 150 cm

Antworten auf viele Fragen zum Thema Bogenschießen finden Sie unter Bogen 1x1 auf meinen Seiten. Vor einer Kaufentscheidung ist ja beispielsweise die Bestimmung der Bogengröße wichtig.

Ein Pfeil wird immer so eingenockt , dass die andersfarbene Feder (Leitfeder) 
nach außen (weg vom Griffstück) zeigt. Bei Bedarf sehen Sie bitte auf meiner Webseite unter  Bogen 1x1 nach.
Ab sofort habe ich auch für Pfeile aus stabilem Glasfieber die passenden Ersatzteile wie Pfeilspitzen , Federn und Nocken im Angebot. Auch den richtigen Kleber kann ich gerne liefern.

Verfügbarkeit
Glasfieberbogen 150 cm kann unverbindlich vorgemerkt werden und wäre damit sozusagen in der Wartereihe. Leider kann es bei rückständigen Artikeln zu Preiserhöhung kommen. Wo das zutrifft, erhalten Sie bei Eintreffen der Ware ein Angebot mit dem dann gültigen Preis.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.11 Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

a) Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.

b) Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.

c) Eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K2 17. Was versteht man bei Sportwaffen unter dem Begriff „Kleinkaliberwaffe“?

a) Eine Waffe in einem Kaliber unter 40 mm.

b) Eine Waffe im Kaliber .22lr (.22 lfB).

c) Eine Waffe mit einer Mündungsenergie unter 7,5 Joule.


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