Staatlich anerkannte Lehrgänge zum Vorderladerschiessen /
bundesweite Schulungen
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Auf Einladung von Schützenvereinen, Behörden (z. B. LKA Mecklenburg / Vorpommern)
und Künstlergruppen habe ich schon zahlreiche staatlich
anerkannte Grundlehrgänge zum Umgang mit Treibladungspulver durchgeführt. Bisher war ich
hauptsächlich für Sportfreunde in Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg, Sachsen,
Sachsen Anhalt und Thüringen aktiv. Bei ausreichender Teilnehmerzahl sind Kurse auch in Ihrem Vereinssitz
möglich.
Weitere Informationen Für jeden einzelnen Schwarzpulverschützen ist ein solcher Kurs gesetzlich vorgeschrieben. Die Freude am Schießen mit Vorderladerwaffen entsteht sicherlich zu einem großen Teil durch das direkte Hantieren mit Pulver und Blei. Schwarzpulverschießen gehört ja zum Ursprung des Schießens überhaupt. Das Salutschießen mit Schwarzpulverwaffen ist gerade bei Schützenfesten besonders publikumswirksam. Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Schwarzpulver zum Vorderladerschießen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser Erlaubnis für den Vorderladerschützen. Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. Während dieser Gültigkeitsdauer müssten Sie Ihren Kurz absolvieren.
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