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Staatlich anerkannte Lehrgänge zum Laden und Wiederladen von Patronen -
bundesweite Schulungen
Großkaliberschützen erweitern durch das Wiederladen ihr Hobby um ein interessantes Gebiet, erreichen eine bessere Präzision und sparen bei den Munitionspreisen. Als alljährlicher Landesmeister im BDS-Kurzwaffenschießen (Mecklenburg / Vorpommern) und vielfacher Pokalsieger (auch 2003 gerade wieder) verdanke ich meine Erfolge auch der von mir handgeladenen" Munition. Den Kursteilnehmern kann ich persönliche Erfahrungen vermitteln und Empfehlungen geben. Jeder Sportfreund führt den Ladevorgang beim Lehrgang selbsttätig aus.
Weitere Informationen


Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser Erlaubnis für "Wiederlader". 

Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung  erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. Während  dieser Gültigkeitsdauer müssten Sie Ihren Kurz absolvieren.

Anmeldevordruck & Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung MS WinWord 97
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Wiederladegeräte hier

 

Lehrgangsdurchführung Wiederladen von Patronen
Wiederladerkurs € 95.-

Wiederladerlehrgang, Pulverkurse und Waffensachkundelehrgänge

Lehrgangstermine

Schulungstermine und Lehrgangsorte


Schulungsort Garwitz

Schulungsort Nähe Parchim