Staatlich anerkannte Lehrgänge zum Laden und Wiederladen von
Patronen -
bundesweite Schulungen
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Großkaliberschützen erweitern durch das Wiederladen ihr Hobby um ein
interessantes Gebiet, erreichen eine bessere Präzision und sparen bei den
Munitionspreisen. Als alljährlicher Landesmeister im BDS-Kurzwaffenschießen (Mecklenburg
/ Vorpommern) und vielfacher Pokalsieger (auch 2003 gerade wieder) verdanke ich meine Erfolge auch der von mir
handgeladenen" Munition. Den Kursteilnehmern kann ich persönliche Erfahrungen
vermitteln und Empfehlungen geben. Jeder Sportfreund führt den
Ladevorgang beim Lehrgang selbsttätig aus.
Weitere Informationen Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser Erlaubnis für "Wiederlader". Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. Während dieser Gültigkeitsdauer müssten Sie Ihren Kurz absolvieren.
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![]() Wiederladerkurs € 95.- Lehrgangstermine
Schulungsort Garwitz ![]() |