freie Pistolen / hier Schreckschusspistolen
Gaspistolen
Neues Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und
Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur
dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der
Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren,
brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas-
und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der
Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie hier ausdrucken .
Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt.