Bundeswaffengesetz in Übersicht
Begriffe: Abkürzungen, Zeichen
AN
| Amtlicher
Altersnachweis über die Vollendung des 18. Lebensjahres.
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B
| Bedürfnis für den
Waffenbesitz
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Besitz
| Ausübung der tatsächlichen Gewalt.
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Erwerb
| Kaufen
oder Überlassen.
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JSch
| Jagdschein während
der Dauer seiner Gültigkeit.
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Führen
| Nicht zu verwechseln mit gebrauchen oder
transportieren. Führen heißt: in der
Öffentlichkeit bei sich tragen mit der Absicht und der Möglichkeit der Benutzung. *Führen mit Jagdschein, ist nur während der befugten Jagdausübung einschließlich Hin- und Rückweg erlaubt.
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Jäger
| Als Jäger
gilt man während der Dauer der Gültigkeit seines Jagdscheines.
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MESch
| Munitionserwerbsschein
Pa
| Personalausweis
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S
| Sachverstand für
den Umgang mit der Waffe.
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Schütze
| Schütze im
Sinne des Gesetzes ist, wer regelmäßig mindestens seit 6 Monaten, an Vereins- Übungen
teilgenommen hat und darüber der Behörde eine Bescheinigung vorlegen kann.
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WBK
| Waffenbesitzkarte
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WSch
| Waffenschein
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Z
| Zuverlässigkeit
im polizeilichen Sinne.
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Jäger
- Erwerbserlaubnis ist der gültige Jahresjagdschein.
Damit kann man Langwaffen, Sportwaffen und die dazugehörige Munition kaufen. Bitte denken
Sie daran, daß Sie diese Waffen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
anmelden müssen. Ausnahme: Für Faustfeuerwaffen sowie die dazugehörige Munition muß
auch der Jäger vorher eine Waffenbesitzkarte mit Erwerbserlaubnis beantragen.
Anmeldefrist für diese Waffen: zwei Wochen nach dem Erwerb.
Fangschuß mit Faustfeuerwaffe
- Die Neufassung des Bundesjagdgesetzes gestattet in
bestimmten Situationen (z. B. bei der Bau- und Fallenjagd und beim Fangschuß auf krankes,
angeschweißtes oder angefahrenes Wild) den Gebrauch einer Pistole oder eines Revolvers.
Bedingung: die Mündungsenergie muß 200 Joule betragen. Diese Voraussetzung erfüllen
Pistolen z. B. im Kaliber 9 mm Para oder Revolver Kal. .38 Spezial. Für
Jagdscheininhaber, die bereits zwei Faustfeuerwaffen besitzen, diese jedoch nicht die
geforderte Wirkung haben, besteht durchaus die Möglichkeit aus diesem Grunde eine weitere
Waffe im richtigen Kaliber zu beantragen.
Vorderladerschützen, Wiederlader
- Schwarzpulver und Treibladungspulver: nur lieferbar
gegen Vorlage eines gültigen Sprengstofferlaubnisscheins (mit Mengenangabe).
Zündhütchen für Vorderlader sind an Personen über 18 Jahre frei verkäuflich.
Freie Waffen
Für den Erwerb von Luft- und Schreckschußwaffen und
der dazugehörigen Munition genügt eine amtliche Alterserklärung. Übersenden Sie nach
Möglichkeit keine Originaldokumente, sondern benutzen Sie die von uns vorbereitete Karte.
Wir brauchen die Altersbescheinigung nur einmal, sie gilt dann für alle zukünftigen
Bestellungen.